Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsgegenstand
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen des Dienstleistungsvertrags zwischen der perspection und dem „Partner“ (Kunden) zur Erstellung von Recruiting-Maßnahmen.
- Auftrag und Zusammenarbeit
2.1 Der Partner beauftragt perspection mit der Erstellung von Recruiting-Maßnahmen zur Stärkung der qualifizierten Sichtbarkeit und der Arbeitgebermarke.
2.2 Perspection handelt stets im besten Interesse des Partners und wird dessen Interessen nach besten Kräften vertreten.
2.3 Perspection wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsdaten und Unterlagen des Partners streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
- Leistungen von perspection
3.1 Die Leistungen von perspection umfassen die im Angebot festgehaltenen Recruiting-Maßnahmen.
3.2 Der Partner verpflichtet sich zur Bereitstellung bestimmter Informationen und Materialien gemäß den Anforderungen von perspection.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es fällt zu Beginn der Zusammenarbeit eine einmalige Einrichtungsgebühr an.
4.2 Die monatlichen Betreuungskosten der Mitarbeiter-Kampagnen werden erst ab dem Tag der Live-Schaltung fällig.
4.3 Die Werbeausgaben von allen Online-Kanälen sind vom Partner selbst zu begleichen. Die Höhe bestimmt der Partner. Mindestens jedoch werden 30,- Euro netto pro Tag und pro Kampagne für die Laufzeit von bis zu drei Monaten bereitgestellt.
4.4 Der Partner kann beliebig viele Mitarbeiter einstellen, ohne zusätzliche Kosten.
4.5 Das Honorar ist ansonsten auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die im Angebot festgehaltenen Maßnahmen nach Vertragsschluss vom Partner nicht freigegeben oder frühzeitig beendet wird.
4.6 Sollte der Leistungsumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder abgeändert werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Eine abgesprochene Erweiterung des Leistungsumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.
- Vertragsdauer und Beendigung
5.1 Die Zusammenarbeit beginnt mit der Unterzeichnung des Angebots und bezieht sich auf den unter Punkt 3 beschriebenen Leistungsumfang.
5.2 Die Kündigung oder Pausierung einer Kampagne erfordert eine Frist von 7 Tagen vor dem Stichtag der monatlichen Betreuungsgebühr, ansonsten ist auch noch die nächste Betreuungsgebühr zu zahlen.
5.3 Die Laufzeit des Vertrags kann nach erfolgreicher Stellenbesetzung unter folgender Bedingung zum Stichtag des zweiten oder dritten Monats vom Partner einseitig aufgehoben werden: Der Partner erklärt sich dazu bereit, eine Rezension der Zusammenarbeit zu veröffentlichen, in Text oder Video
6. Datenschutz und Ausschließlichkeit
6.1 Alle Werbetexte und Grafiken dürfen vom Partner eigenverantwortlich übernommen und geteilt werden. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, sofern die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen ist.
6.2 Bei Ausschluss der Verwendung von Google Workspaces von Seiten des Partners wird eine alternative Lösung gefunden, die die Zusammenarbeit allerdings etwas umständlicher machen kann.
6.3 Perspection speichert, teilt oder verwendet die Bewerberdaten in keinerlei Weise außerhalb der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner.
6.4 Perspection löscht die Bewerberdaten nach 6 Monaten, wenn nicht anders mit dem Partner vereinbart.
7. Nutzungsrechte
7.1 Werbetexte, Fotos und Skripte dürfen vom Partner eigenverantwortlich genutzt werden.
7.2 Perspection teilt oder verwendet die Bewerberdaten in keinerlei Weise außerhalb der Arbeitsumgebung des Vertragspartners.
7.3 Der Partner stimmt zu, dass Perspection das Recht hat, den Partner namentlich und mit Logo als Referenz und zur Eigenwerbung zu nennen. Dies gilt auch für vom Partner im Rahmen der Recruiting-Maßnahmen freigegebenen Inhalte, sowie Ergebnisse der Recruiting-Maßnahmen.
7.4 Perspection hat das Recht, die Referenzen auf seiner Website, auf den Perspection Business-Profilen und den persönlichen Profilen von Joscha Heitz auf den Social-Media-Plattformen zu veröffentlichen.
7.5 Für den Fall, dass der Partner bestimmte Inhalte oder Ergebnisse von der Freigabe ausschließen oder zeitlich begrenzen möchte, können perspection und der Partner schriftlich per Mail einer solchen Einschränkung zustimmen.
7.6 Perspection kann nicht für die Veröffentlichung der unter 7.3 festgelegten Inhalte belangt werden, sollte vorab keine Einschränkung schriftlich festgelegt worden sein.
8. Haftung und Gewährleistung
8.1 Perspection haftet nicht für die Verwendung und Veröffentlichung von Inhalten, die ihm vom Partner zur Verfügung gestellt wurden.
8.2 Für behebbare Mängel der Agenturleistung tritt eine Schadensersatzpflicht erst dann ein, wenn der Partner die Mängel schriftlich mitteilt und perspection diese innerhalb von sieben Werktagen nicht behebt.
8.3 Perspection haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Partners gegen den Partner verhängt werden
8.4 Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Partner verhängt werden, haftet Perspection nicht.
8.5 Perspection übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Geschmacksmuster), Personen oder Objekte.
8.6 Perspection garantiert keine bestimmten Ergebnisse. Die Optimierung erfolgt im Ermessen von perspection auf Grundlage von der Datenanalyse und dem Partner-Feedback.
9. Kommunikation
9.1 Die Kommunikation erfolgt hauptsächlich per E-Mail und VideoCall, in dringenden Angelegenheiten per Telefon.
9.2 Perspection antwortet in der Regel innerhalb von 48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen sind Wochenenden und reguläre Feiertage.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Lörrach, deutsches Recht findet Anwendung.
10.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Es tritt eine Regelung in Kraft, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.